Diese Seite erklärt, wie Inventurbestände bewertet werden, welche Preisbasis HELIUM 5 verwendet und wie Sie Inventurpreise automatisch oder manuell abwerten. Sie erfahren außerdem, welche Regeln für die Abwertung gelten und wie Sie Inventurpreise bei Bedarf neu berechnen.
Prüfen Sie die Bewertung erst dann, wenn die Inventur vollständig erfasst und abgeschlossen ist. Nur dann ist die Wertebasis vollständig.
Wann diese Seite wichtig ist
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Sie möchten den Inventurwert prüfen.
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Sie möchten verstehen, welcher Preis für die Bewertung herangezogen wird.
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Sie möchten Bestände automatisch oder manuell abwerten, zum Beispiel wegen Alter, Beschädigung oder eingeschränkter Verwendbarkeit.
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Sie möchten Inventurpreise nachträglich neu berechnen.
Grundprinzip der Bewertung
Die Inventur besteht nicht nur aus gezählten Mengen. Zusätzlich muss jeder Bestand mit einem Preis bewertet werden. Aus Menge × Inventurpreis ergibt sich der Inventurwert.
Wichtig ist: Eine korrekt gezählte Menge bedeutet noch nicht automatisch, dass auch der Wert korrekt ist. Der Wert hängt davon ab, welche Preisbasis im System vorhanden ist und ob diese Daten aktuell und plausibel sind.
Welche Preisbasis verwendet wird
Bei der Durchführung der Inventur übernimmt HELIUM 5 einen Preis in den Reiter „Inventurstand“. Welche Preisbasis verwendet wird, hängt vom Mandantenparameter „INVENTUR_BASISPREIS“ ab.
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Parameterwert |
Preisbasis |
Regel |
|---|---|---|
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0 |
Gestehungspreis |
HELIUM 5 verwendet grundsätzlich den Gestehungspreis. Das ist aus Lagersicht die übliche Bewertungsbasis. |
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1 |
EK-Preis / Lief1Preis |
Für Einkaufsartikel wird der aktuell gültige Einkaufspreis des bevorzugten Lieferanten verwendet. Ist kein Einkaufspreis hinterlegt, verwendet HELIUM 5 den Gestehungspreis. |
Für eigengefertigte Stücklisten wird weiterhin der Gestehungspreis herangezogen. Der EK-Preis wird nur für Einkaufsartikel angewendet.
Wenn ein Artikel mengenmäßig korrekt ist, der Inventurwert aber unplausibel erscheint, liegt die Ursache häufig nicht in der Zählung, sondern in der Preisbasis, in fehlenden Vorbuchungen oder in einer noch nicht aktuellen Nachkalkulation.
Wann eine Abwertung sinnvoll ist
Eine Abwertung ist sinnvoll, wenn der rechnerische Wert eines Bestands höher ist als der wirtschaftlich realistische Wert. Das kann zum Beispiel in folgenden Fällen vorkommen:
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Der Artikel ist beschädigt.
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Der Artikel ist veraltet oder technisch überholt.
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Der Artikel ist nur noch eingeschränkt verwendbar.
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Der Bestand ist vorhanden, kann aber nur noch mit Abschlag verwendet oder verkauft werden.
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Der Artikel liegt sehr lange ohne relevante Lagerbewegung am Lager.
Automatische Abwertung der Inventur
Die automatische Abwertung reduziert Inventurpreise anhand des Alters der letzten relevanten Lagerbewegung. Als Basis dient der im Reiter „Inventurstand“ angeführte Inventurpreis.
Ein Inventurstand kann nur einmal automatisch abgewertet werden. HELIUM 5 speichert Datum und durchführende Person. Wenn Sie die Inventurpreise über „Inventurpreise aktualisieren“ neu ermitteln, wird der Abwertungsstatus zurückgesetzt und die Abwertung kann erneut durchgeführt werden.
Abwertungsformel
Die Abwertung wird über zwei Mandantenparameter in der Kategorie „ARTIKEL“ gesteuert:
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Parameter |
Standardwert |
Bedeutung |
|---|---|---|
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GESTEHUNGSPREISABWERTEN_AB_MONATE |
6 |
Ab wie vielen Monaten ohne relevante Lagerbewegung die Abwertung beginnt. |
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GESTEHUNGSPREISABWERTEN_PROZENT_PRO_MONAT |
10 |
Prozentpunkte Abwertung je weiterem angefangenen Monat. |
Liegt die jüngste relevante Lagerbewegung eines Artikels zum Inventurstichtag länger zurück als im Parameter „GESTEHUNGSPREISABWERTEN_AB_MONATE“ definiert, wertet HELIUM 5 den Inventurpreis ab. Für jeden weiteren angefangenen Monat kommen die im Parameter „GESTEHUNGSPREISABWERTEN_PROZENT_PRO_MONAT“ definierten Prozentpunkte hinzu. Die Abwertung ist auf maximal 100 % begrenzt; der Inventurpreis kann also bis auf 0 fallen.
Die Abwertung erfolgt in Prozentpunkten vom Basispreis, nicht in Prozent vom jeweils bereits abgewerteten Wert. Die Berechnung verläuft dadurch linear.
Beispiel mit Standardwerten
Beispiel: Basispreis 100,00 €, Abwertung ab 6 Monaten, 10 Prozentpunkte pro Monat.
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Alter der letzten relevanten Bewegung |
Abwertung |
Inventurpreis |
|---|---|---|
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bis 6 Monate |
0 % |
100,00 € |
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über 6 Monate |
10 % |
90,00 € |
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über 8 Monate |
30 % |
70,00 € |
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über 11 Monate |
60 % |
40,00 € |
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über 15 Monate |
100 % |
0,00 € |
Beim Vergleich zweier Inventuren kann die relative Preisveränderung größer wirken als „10 % pro Monat“. Fällt ein Artikel zum Beispiel von 30 % auf 60 % Abwertung, sinkt der Preis von 70,00 € auf 40,00 €. Das entspricht 42,9 % bezogen auf den vorherigen Inventurpreis, ist aber korrekt, weil HELIUM 5 linear vom Basispreis rechnet.
Welche Lagerbewegungen berücksichtigt werden
Für die Altersermittlung berücksichtigt HELIUM 5 alle relevanten Lagerbewegungen, also sowohl Zubuchungen als auch Abbuchungen. Nicht berücksichtigt werden:
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Handlagerbewegungen
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Inventurbuchungen
Jede berücksichtigte Lagerbewegung setzt die Frist neu. Hat ein Artikel ausschließlich Handlagerbewegungen, Inventurbuchungen oder gar keine Bewegungen, wird sein Inventurpreis bei der automatischen Abwertung auf 0 gesetzt.
Maßgeblich ist der tatsächliche Buchungszeitpunkt der Lagerbewegung, nicht ein abweichendes oder rückdatiertes Belegdatum.
Automatische Abwertung durchführen
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Öffnen Sie die abgeschlossene Inventur.
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Wechseln Sie in den oberen Modulreiter „Inventurstand“.
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Prüfen Sie die Mengen und Inventurpreise auf Plausibilität.
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Klicken Sie auf das Symbol mit dem roten Pfeil nach unten, um die Inventurpreise abzuwerten.
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Bestätigen Sie die Sicherheitsabfrage.
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Kontrollieren Sie anschließend die abgewerteten Inventurpreise und den Inventurwert.
Manuelle Abwertung einzelner Positionen
Zusätzlich zur automatischen Abwertung können Sie einzelne Inventurpositionen gezielt abwerten. Das ist sinnvoll, wenn ein bestimmter Artikel beschädigt, nur eingeschränkt verwendbar oder wirtschaftlich nicht mehr voll werthaltig ist.
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Wechseln Sie in den Reiter „Inventurstand“.
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Markieren Sie die Zeile des Artikels, den Sie abwerten möchten.
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Erfassen Sie im unteren Bildschirmbereich den Prozentsatz für die Abwertung.
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Erfassen Sie im Kommentarfeld eine nachvollziehbare Begründung.
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Klicken Sie auf „Speichern“.
HELIUM 5 zieht den Prozentsatz vom Basispreis ab und schreibt den daraus resultierenden Inventurpreis fest. In der Inventurstand-Liste werden anschließend Basispreis, Abwertung und resultierender Inventurpreis angezeigt.
Wenn bei einer Position bereits eine manuelle Abwertung erfasst ist, wird diese bei der Inventurdurchführung übernommen. Beim späteren automatischen Abwertungslauf berücksichtigt HELIUM 5 nur Positionen, bei denen keine manuelle Abwertung erfasst ist.
Besondere Regeln und Einschränkungen
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Nicht lagerbewirtschaftete Artikel werden ab Build 17096 generell nicht abgewertet.
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Manuelle Preis- oder Mengenänderungen im Reiter „Inventurstand“ wirken nicht auf den aktuellen Lagerstand zurück.
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Abgewertete Preise werden zum Stichtag der Inventur berechnet.
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Beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften und dokumentieren Sie Abwertungsgründe nachvollziehbar.
Inventurpreise neu berechnen
Wenn zwischen Inventurstichtag und Durchführung viel Zeit vergangen ist oder die Abwertung mit falschen Parametern durchgeführt wurde, können Sie die Inventurpreise neu berechnen lassen.
Die Neuberechnung überschreibt die bisherigen Inventurpreise der gewählten Inventur. Prüfen Sie daher vorher, ob Sie die bisherigen Werte noch benötigen.
Standard-Neuberechnung
Im Reiter „Inventurstand“ starten Sie die Neuberechnung über die Schaltfläche mit den sich umschließenden Pfeilen. Nach Bestätigung der Sicherheitsabfrage berechnet HELIUM 5 die Inventurpreise neu.
Dabei gilt folgende Reihenfolge:
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HELIUM 5 übernimmt den zum Zeitpunkt der Berechnung aktuellen Gestehungspreis.
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Ist dieser Preis kleiner als der Nettopreis des bevorzugten Lieferanten und ist ein Lieferant definiert, übernimmt HELIUM 5 den Nettopreis des Lieferanten.
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Ist kein Lieferantenpreis definiert, sucht HELIUM 5 den Einstandspreis der jüngsten Ablieferung vor dem Inventurstichtag.
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Ist dieser Ablieferungs- oder Fertigungspreis höher als der Gestehungspreis, verwendet HELIUM 5 diesen Preis als Inventurpreis.
Zum Schluss entfernt HELIUM 5 die Sperre der Inventurabwertung. Dadurch kann der Abwertungslauf erneut gestartet werden.
Alternative: Gestehungspreis zum Inventurdatum
Diese Variante setzt den Inventurpreis auf den zum Inventurdatum gültigen Gestehungspreis. Beachten Sie zur Unterscheidung der Varianten den Tooltiptext in HELIUM 5.
Alternative: EK-Preis zum Inventurdatum
Über „EK-Preis zum Inventurdatum“ setzt HELIUM 5 die Inventurpreise auf den Preis der letzten Losablieferung oder der letzten Wareneingangsposition vor dem Inventurdatum.
Ist keine Losablieferung oder Wareneingangsposition vorhanden, verwendet HELIUM 5 den „Lief1Preis“ beziehungsweise EK-Preis. Wenn auch dieser Preis nicht vorhanden ist, bleibt der Inventurpreis des Artikels unverändert.
Inventurprotokoll: Einstandspreise von Zubuchungen korrigieren
Unterscheiden Sie bei nachträglichen Preisänderungen sehr deutlich zwischen zwei Bereichen:
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Reiter „Inventurstand“: Hier ändern oder prüfen Sie die Preise, die für die Bewertung der Inventur verwendet werden.
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Reiter „Inventurprotokoll“: Hier geht es um den Einstandspreis, mit dem eine durch die Inventur entstandene Lagerzubuchung bewertet wurde.
Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, wenn durch die Inventur neue Artikel oder zusätzliche Bestände zugebucht wurden, zu denen zum Zeitpunkt der Inventurbuchung noch kein Gestehungspreis oder Lieferantenpreis bekannt war.
Eine Preisänderung im Inventurprotokoll ist nur für Zubuchungen, also positive Inventurmengen, möglich. Bei Abbuchungen kann der Preis nicht geändert werden; HELIUM 5 zeigt in diesem Fall eine entsprechende Fehlermeldung.
Wann ist diese Korrektur sinnvoll?
Die Korrektur ist sinnvoll, wenn Inventurzubuchungen zu einem Zeitpunkt erfolgt sind, zu dem für den Artikel noch keine Einstandspreise bekannt waren. Das kommt häufig vor, wenn neue Artikel angelegt und deren Anfangsbestände über die Inventur eingepflegt werden.
Fehlen zum Zeitpunkt der Inventur-Lagerstandsbuchung Lieferantenpreise oder Gestehungspreise, kann sich das später in Nachkalkulationen auswirken: Der Artikel hat dann für diese damalige Buchung keinen oder einen falschen Einstands- und damit keinen korrekten Gestehungspreis.
Einstandspreis einer Inventurzubuchung nachträglich ändern
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Öffnen Sie die betroffene, noch nicht endgültig abgeschlossene Inventur.
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Wechseln Sie in den Reiter „Inventurprotokoll“.
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Markieren Sie den Artikel beziehungsweise die Inventurprotokoll-Zeile, deren Preis geändert werden soll.
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Klicken Sie auf „Ändern“.
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Wenn die Inventurbuchung eine Zubuchung ist, erfassen Sie den korrekten Einstandspreis.
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Speichern Sie die Änderung und prüfen Sie anschließend die Wirkung auf Bewertung und Nachkalkulation.
Die Änderung wird der Aktualisierungslogik des Gestehungspreises unterworfen. Ob sie den aktuellen Gestehungspreis noch beeinflusst, hängt von den nachfolgenden Entnahmebuchungen ab.
Ändern Sie den Preis im Inventurprotokoll nur, wenn der Preis der damaligen Inventurzubuchung fachlich falsch oder unvollständig war. Für die reine Bewertung der Inventur verwenden Sie weiterhin den Reiter „Inventurstand“ und die dort beschriebenen Funktionen zur Preisprüfung, Neuberechnung und Abwertung.
Worauf Sie bei der Prüfung besonders achten sollten
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Menge korrekt, Wert auffällig: Prüfen Sie Preisbasis, Nachkalkulation und Artikelhistorie.
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Wert stark höher als erwartet: Prüfen Sie, ob veraltete Gestehungspreise oder unpassende Bewertungswerte verwendet wurden.
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Wert stark niedriger als erwartet: Prüfen Sie, ob bereits eine Abwertung berücksichtigt wurde oder ob Bewertungsdaten fehlen.
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Fertigungsartikel mit unplausiblen Werten: Prüfen Sie, ob die Nachkalkulation vollständig und aktuell ist.
Empfohlene Reihenfolge bei der Kontrolle
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Prüfschritt |
Worauf Sie achten sollten |
Ziel |
|---|---|---|
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Menge prüfen |
Stimmt der gezählte Bestand mit dem erfassten Inventurstand überein? |
Erfassungsfehler ausschließen |
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Preis prüfen |
Ist der hinterlegte Bewertungswert aktuell, plausibel und vollständig? |
Fehlerhafte Wertebasis erkennen |
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Artikelzustand prüfen |
Ist der Bestand voll verwendbar oder nur eingeschränkt nutzbar? |
Abwertungsbedarf erkennen |
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Fertigungsbezug prüfen |
Sind Nachkalkulation und zugehörige Buchungen vollständig? |
Unplausible Herstellwerte vermeiden |
Typische Fehler
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Abwertung wird verwendet, obwohl eigentlich eine falsche Menge erfasst wurde.
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Der Inventurwert wird geprüft, bevor alle relevanten Buchungen abgeschlossen sind.
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Fertigungsartikel werden bewertet, obwohl die Nachkalkulation noch nicht aktuell ist.
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Ein unplausibler Wert wird übernommen, ohne die Preisbasis zu prüfen.
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Die automatische Abwertung wird gestartet, ohne vorher die Parameter zu prüfen.
Praxisempfehlung
Gehen Sie bei auffälligen Inventurwerten immer in dieser Reihenfolge vor: erst Menge prüfen, dann Preisbasis prüfen, danach erst abwerten. So vermeiden Sie, dass fachlich unterschiedliche Ursachen vermischt werden.
Wenn nur wenige Positionen betroffen sind, prüfen Sie diese einzeln und dokumentieren Sie den Grund der Abwertung nachvollziehbar. Das erleichtert spätere Rückfragen.
Nächste Schritte
Wenn die Bewertung plausibel ist, können Sie anschließend Sonderfälle und Rückfragen auf der Unterseite FAQ und Sonderfälle nachschlagen.