Reverse Charge
Unterscheiden Sie ganz klar zwischen dem was Sie verkaufen und dem, was Sie einkaufen.
In HELIUM V können vier Reversecharge Arten definiert werden. Umsatz Reverse Charge ist gedacht für Reverse Charge Leistung ins Ausland, also das Equivalent zur IG-Lieferung. Alle anderen sind für das Inland vorgesehen.
Texte in den Belegen
§ 19 Abs. 1 zweiter Satz
Für Deutschland gelten nach dem SK03 folgende Steuertexte. Diese sind im Sinne von HELIUM 5 wie folgt zu verstehen.
Inlandserlöse getrennt in 19%, 7% und 0%
Erlöse durch Lieferung ins EU-Ausland mit UID Steuerfreie EU-Lieferungen, § 4,1b UStG
Erlöse durch Lieferung ins EU-Ausland ohne UID sind immer umsatzsteuerlich wie Inlandslieferungen zu behandeln
Erlöse durch Lieferungen ins Drittland Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG
Lieferung / Leistung / Land | Österreich | Deutschland |
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Inlandslieferung | keine | keine |
Reverse Charge Inland Bauleistung | Kennziffer 48, §19 Abs. 1a (Bauleistungen) |
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Reverse Charge Inland Schrott | Kennziffer 32, §19 Abs. 1d (Schrott, Abfallstoffe, ...) |
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Reverse Charge Inland Telekom |
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Reverse Charge EU-Ausland Leistung | Gemäß §19 Abs. 1b geht die Umsatzsteuerschuld auf den | Gemäß §13.B Abs. 2 geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über. |
Reverse Charge Drittland Leistung |
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IG-Lieferung (von Ware) |
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Inlands Reverse Charge Rechnungen sind als steuerfrei zu erfassen. Sowohl Eingangs-, als auch Ausgangs-Rechnungen. Die Reverse Charge Umsätze werden auf ein eigenes Konto gebucht und können damit auch auf der UVA als eigener Posten angeführt werden.
IG-Erwerb ist der Innergemeinschaftliche Erwerb, das geht nur aus dem EU-Mitgliedsländern die nicht im Inland (Österreich) sind. Inlands-Rechnungen sind immer mit MwSt auszustellen, ausgenommen (und das auch nur in Österreich) wenn diese nach Reverse Charge zu behandeln sind.
Auch wenn die Buchung bei der ER als steuerfrei zu erfassen ist, so ist für den doppelten Ausweis von Umsatz und theoretisch enthaltener Steuer bei der Variante (der UVA-Art) auf 20% zu stellen.
Die Reversechargearten sind "nur" für die automatische Verbuchung der Mehrwertsteuer relevant. Für den Ausweis der verschiedenen Reversechargearten auf der Umsatzsteuervoranmeldung ist nur die UVA Zuordnung der jeweiligen Konten relevant.
Üblicherweise werden Reversecharge-Eingangsrechnungen OHNE Vorsteuer (steuerfrei) erfasst. Der Ausweis der theoretischen Umsatzsteuer und der dagegen zu buchenden Vorsteuer, erfolgt nur im UVA Formular. Sollten Sie auf dieser doppelten Buchnug bestehen, so kann diese in den Steuerkategoriedefinitionen eingerichtet werden.