Bilanz
Bitte beachten Sie, dass für eine verbindliche Bilanz diese nur von BuchhalterInnen mit entsprechenden Prüfung erstellt werden dürfen.
Noch nicht fakturierte Wareneingänge
Vom Lieferanten noch nicht fakturierte Wareneingänge können für die Bilanz wie eine Art Eingangsrechnungen die noch nicht erfasst wurden gedacht werden. D.h. auch dieser Betrag ist in Ihrem Lageraufbau bereits enthalten, aber eben von Ihren Lieferanten noch nicht verrechnet.
Das bedeutet auch, dass bei Betrachtungen zum Wareneinsatz anhand der Lagerveränderungen, diese Zahl damit nicht doppelt betrachtet wird.
Sie finden die noch nicht fakturierten Wareneingänge in Bestellung → Journal → Wareneingang. Hier finden Sie am Ende, WE ohne ER zum Einstands Preis. Zusätzlich sind die Lieferscheine ohne Eingangsrechnungen entsprechend markiert. Beachten Sie unbedingt auch die Eingangsrechnungen, die außerhalb des jeweiligen Auswertungszeitraumes liegen, gerade bei Abgrenzungen. Und beachten Sie auch die Werte auf nicht lagerbewirtschafteten bzw. nicht Lagerbewerteten Warenzugangspositionen. Bitte beachten Sie dass dies ein Stichtagswert ist. D.h. für monatliche Bilanzbetrachtungen sind die Änderungen gegenüber dem Vormonat zu buchen.
Noch nicht fakturierte Lieferungen
Wenn Sie gezwungen sind monatliche Bilanzen zu machen, so achten Sie, genauso wie bei den Jahresbilanzen darauf, dass Sie die gelieferten und verrechenbaren Waren soweit irgend möglich im Leistungszeitraum verrechnen.
In Verbindung mit der Lagerbewertung, der Wareneinsatzberechnung bleibt dann oft die Frage, was ist mit den Lieferungen die Leihstellungen sind, Ware die bei Ihren Lieferanten zur Veredelung ist und ähnlichem. Bitte unterscheiden Sie hier grundsätzlich zwischen Lieferungen, also Lieferscheinen die nur eine Umbuchung zwischen Ihren Lagern auslösen und aus diesem Grunde nicht verrechenbar sind und den Lieferscheinen die auf ein Lager auslösen, dessen Bestand dem / Ihrem Kunden gehört und daher verrechnet werden sollte. Nutzen Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit Rechnungen rückdatieren zu können. Achten Sie dabei auf die Chronologie der Rechnungsdatum.
Änderungen im alten Jahr
Selbstverständlich muss auch bei der Bilanz Summengleichheit bei Aktiva und Passiva gegeben sein. Gerade wenn viele Abstimmungsarbeiten notwendig sind, die dann meistens auch noch im alten (Geschäfts-)Jahr stattfinden, wird oft vergessen diese ins neue Jahr weiter zu tragen. D.h. prüfen Sie im Endeffekt nach Änderungen im alten Geschäftsjahr erneut die richtige Übernahme der Buchungen vom alten auf das neue Geschäftsjahr. Hier hilft ev. auch der Ausdruck der Saldenliste im neuen Jahr, in dem angezeigt wird, ob bei einem Konto Buchungen nach der Eröffnungsbuchung gemacht wurden.
Gerade wenn die OP-Listen der Debitoren / Kreditoren ausgeglichen wurden, denken Sie an die erneuten Eröffnungsbuchungen der Debitoren / Kreditoren Konten.
Bei diesen Korrekturen, ändert sich in aller Regel auch der Jahresgewinn. Daher ist auch dieser neu zu übernehmen.
Abgrenzungsbuchungen gesammelt
Es empfiehlt sich, ähnlich wie für die Lohnverrechnung die monatlichen Abgrenzungsbuchungen als eine Splittbuchung aufzusetzen und diese jedes Monat entsprechend wieder zu verwenden. Damit denken Sie immer an alle Punkte die für diese Buchung erforderlich sind und haben sofort die betroffenen Konten zur Hand.