Zusatzkosten
Das Modul Eingangsrechnungs-Zusatzkosten wurde speziell für die Verwaltung von Sonderkosten geschaffen. Die Zugangskosten ähneln Eingangsrechnungen, weil sie Ihre Verbindlichkeiten darstellen. Sie dürfen jedoch nicht als Eingangsrechnungen erfasst werden. Beispiele dafür sind: Gehälter, Mieten und Wartungskosten und Ähnliches.
Diese Zusatzkosten haben zwei zusätzliche Besonderheiten:
Sie sind wiederholend (monatlich, jährlich, …)
Es dürfen darauf nur ausgewählte HELIUM 5 Benutzer Zugriff haben. Sie müssen das Recht FB_CHEFBUCHHALTER besitzen, um Zusatzkosten zu sehen.
Wiederholungsintervall
Mit dem Wiederholungsintervall legen Sie fest, in welchem Intervall die Kosten fällig sind. Die Berechnung erfolgt ausgehend von dem Belegdatum. Mit dem Menüpunkt Bearbeiten → Wiederholende Zusatzkosten anlegen werden von allen fälligen Zusatzkosten Kopien angelegt. Dabei lautet die Regel, dass ausgehend von einem Zusatzkostenbeleg, der als Wiederholende definiert wird, immer nur ein weiterer Beleg angelegt wird. Ausgangsbasis ist hier das Belegdatum des Ausgangsbeleges. Zu diesem wird das Wiederholungsintervall hinzugerechnet und damit das Belegdatum des neuen Zusatzkostenbeleges bestimmt.
Durch die Logik, dass bei einem Lauf pro Beleg immer nur ein Nachfolgebeleg angelegt wird, wird die Problematik der bei Terminänderungen bzw. Intervalländerungen auftretenden Mehrfachbelege ausgehend von einem Ursprungsbeleg vermieden. Von einem wiederholenden Zusatzkostenbeleg wird ein Nachfolger angelegt, bis dieser Beleg erledigt ist.
Wurde von einem ER-Zusatzkostenbeleg bereits ein Nachfolger angelegt, so wird dies direkt unter dem Wiederholungsintervall angezeigt.
Für den Druck eventueller Überweisungsscheine stehen die gleichen Funktionen wie für die Eingangsrechnung zur Verfügung. Die Zusatzkosten wirken
in der integrierten Finanzbuchhaltung,
im Zahlungsvorschlag,
im Liquiditätsplan.
Sie finden unter Journal eine Umsatzübersicht, in der nur die Zusatzkosten ausgewiesen werden. In der Umsatzübersicht der Eingangsrechnung werden die Zusatzkosten nicht angeführt.
Belegdatum des erzeugten Belegs
Ausgehend vom Belegdatum des letzten Beleges in der Kette wird das Wiederholungsintervall zum Belegdatum dazugezählt und mit diesem Datum der neue Zusatzkostenbeleg angelegt. Der letzte in der Kette ist ausgehend vom ersten Beleg für z.B. Ihre Leasingrate, der manuell mit einem Wiederholungsintervall von z.B. monatlich angelegt wird, dann der jeweils je Monat nachfolgende Beleg. So bekommen Sie bei einer Laufzeit von 24 Monaten auch 24 Zusatzkostenbelege. Und NUR der letzte, der mit dem Restkaufwert, wird bei der Wiederholung auf erledigt gesetzt.
Erledigen von Zusatzkosten
Haben Sie z.B. eine Leasingrate für eine Maschine in Ihren Zusatzkosten mit angelegt, so wird diese Leasingrate auch ein Ende haben. Wenn Sie die letzte Leasingrate erfasst haben, so klicken Sie bitte in den Kopfdaten der Zusatzkosten auf den grünen Haken und signalisieren damit, dass die Wiederholung der Zusatzkosten damit gestoppt wird.
Falls Sie die Erledigung wieder aufheben möchten, klicken Sie bitte einfach erneut auf den Haken.
Bitte beachten Sie, dass die Erledigung der Wiederholung nichts mit der Bezahlung zu tun hat.
Bezahlen von Zusatzkosten
Ist ein Zusatzkosteneintrag angelegt, so bedeutet dies, ähnlich der Eingangsrechnung, dass diese Verbindlichkeit, z.B. Leasingrate zum Erfassungstermin mit Zahlungsziel besteht. Nun muss natürlich diese Verbindlichkeit auch durch eine Zahlung ausgeglichen werden. Üblicherweise wird die Leasinggesellschaft natürlich diese Beträge automatisch abbuchen. D.h. Sie erledigen im Sinne von begleichen / bezahlen diese Verbindlichkeit (= Zusatzkosten) dadurch, dass Sie die Bankzahlung auf die jeweilige Zusatzkosten eintragen. Damit wird diese in den Status erledigt = bezahlt gesetzt. Trotzdem greift für die Anlage der Wiederholung / des Nachfolgers die Definition des Belegdatums und des Wiederholungsintervalls.