Mutterschutz und Elternzeit bzw. Karenz
In diesem Kapitel beschreiben wir, wie Sie Mutterschutz und Elternzeit bzw. Karenz abbilden können.
Sie haben zwei Möglichkeiten, die Abwesenheit abzubilden. Wählen Sie die Möglichkeit abhängig davon, ob während der Abwesenheit Urlaubsanspruch entsteht.
Sie können jede Art der Karenz und unbezahlten Urlaub nach dem hier Beschriebenen abbilden.
Abwesenheit mit Urlaubsanspruch
Wählen Sie diese Variante, wenn die Zeit des Mutterschutzes oder der Elternzeit bzw. Karenz für den Urlaubsanspruch wie gewöhnliche Arbeitszeit gewertet wird.
In diesem Fall bleibt das Zeitmodell des Mitarbeiters unverändert. Zusätzlich wird eine Sondertätigkeit Mutterschutz oder Elternzeit bzw. Karenz angelegt. Die Sondertätigkeit wird als 100% bezahlt definiert.
Während der Zeit des Mutterschutzes oder der Elternzeit bzw. Karenz wird für den Mitarbeiter die Sondertätigkeit analog zu anderen Sondertätigkeiten wie Urlaub und Krank hinterlegt. Durch die bezahlte Abwesenheit bleibt der Urlaubsanspruch erhalten und gleichzeitig ist der Gleitzeitsaldo ausgeglichen.
Abwesenheit ohne Urlaubsanspruch
Wählen Sie diese Variante, wenn die Zeit des Mutterschutzes oder der Elternzeit bzw. Karenz den Urlaubsanspruch reduziert.
In diesem Fall wird für die Dauer des Mutterschutzes oder der Elternzeit bzw. Karenz ein anderes Zeitmodell hinterlegt. Dieses Zeitmodell wird so erstellt, dass es keine Sollzeiten hat und dass die Urlaubstage pro Woche mit 0,00 besetzt sind.
Für die Dauer des Mutterschutzes oder der Elternzeit bzw. Karenz wird dem Mitarbeiter das Zeitmodell ohne Sollzeiten und Urlaubsanspruch zugeordnet. Ab Beginn der Arbeitsaufnahme wird wieder das vereinbarte Zeitmodell mit entsprechenden Sollzeiten verwendet.
Alternative Abbildungsmöglichkeit Aus- und Wiedereintritt für Elternzeit bzw. Karenz
Gegebenenfalls sind die Mütter und Väter während der Karenzzeit im Unternehmen nicht beschäftigt. Sie können die Elternzeit bzw. Karenz in diesem Fall als Austritt und Wiedereintritt erfassen.
Wir empfehlen in diesem Fall:
Sie hinterlegen den Austritt zum Beginn der Elternzeit bzw. Karenzzeit.
Die Person wird NICHT versteckt.
Mit dem Ende der Eltern- bzw. Karenzzeit tritt die Person wieder ein. Beim Eintritt wird angegeben, dass es sich um einen Wiedereintritt handelt. Durch den Wiedereintritt wird der Urlaub aus der Zeit vor der Elternzeit bzw. Karenz übernommen.
Beachten Sie den Parameter URLAUBSANSPRUCH_LINEAR_VERTEILT. Steht dieser auf 1, so wird der gesamte Jahres-Urlaubsanspruch auf das gesamte Jahr verteilt. Steht dieser auf 0, so wird bei jedem Wiedereintritt und bei jedem Zeitmodellwechsel der Urlaubsanspruch auf den sich daraus ergebenden Zeitbereich verteilt.